Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie über die gesetzlichen Leistungen hinaus absichern, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall bzw. Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Allerdings werden deutschlandweit etwa 20 % aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente von den Versicherern abgelehnt.
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In welchen Fällen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, wenn die gesundheitliche Einschränkung den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht (meistens werden 50 % gefordert). Zudem gibt es formelle und versicherungsvertragliche Gründe, wie die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten, Fehler in der Antragstellung, Risikoausschlüsse oder (konkrete oder abstrakte) Verweisungsklauseln im Vertrag oder Betrugsfälle.
Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht – etwa indem er eine bestehende Erkrankung, trotz entsprechender Frage im Antrag, nicht angibt – kann der Versicherer den Vertrag anfechten. In diesem Fall erlischt der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag, und der Versicherer ist nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.
Warum zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?
- Mehr als die Hälfte (51 %) der abgelehnten BU-Fälle begründen die Versicherungen damit, dass der versicherte Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wird.
- Etwa jeder 8. Antrag (12 %) auf BU-Rente wird abgelehnt, da bei Versicherungsabschluss der Fragebogen nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig ausgefüllt wurde. In diesem Fall muss der Versicherer nach § 21 VVG innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung der Anzeigepflichtverletzung sein Rücktrittsrecht schriftlich geltend machen, spätestens jedoch bis zu 10 Jahre nach Vertragsschluss. Er kann den Vertrag auch nach § 22 VVG anfechten. Hier spricht man auch von Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht.
- Auch das Ausbleiben einer Rückmeldung des Versicherten, nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, ist ein regelmäßiger Grund der Versicherer, die BU abzulehnen (11%). Denn nach § 31 VVG ist der Versicherungsnehmer dem Versicherer zur Auskunft verpflichtet.
- 3 % aller Ablehnungen sind auf Ausschlussklauseln zurückzuführen.
- Bei jeder 12. Ablehnung (8 %) ist der Ablehnungsgrund eine Anfechtung beziehungsweise ein Betrugsfall.
(Quelle: Gesamtverband der Versicherer e. V.)
Wie lange dauert es, bis die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt?
Ab Zeitpunkt der Antragstellung dauert es im Schnitt 99 Tage, bis die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet und die Leistungen zahlt oder ablehnt. Nachdem Sie den Leistungsfall gemeldet haben, benötigt die Versicherungsgesellschaft Zeit, um die eingereichten Unterlagen, wie Arztberichte und Tätigkeitsbeschreibungen, einzuholen und zu prüfen. Liegen alle benötigten Unterlagen des BU-Falls vor, vergehen durchschnittlich 9 Tage bis zur Entscheidung der BU-Versicherung.
Die individuelle Dauer bis zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls, der Verfügbarkeit der notwendigen Dokumente und Gutachten oder auch personellen Engpässen und Feiertagen.
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Welche Schritte kann ich unternehmen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt?
1. ) Legen Sie Widerspruch ein.
Legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Gehen Sie dabei gezielt auf die Ablehnungsgründe der Versicherung ein und führen Sie ausschließlich medizinische Argumente für Ihre dauerhafte Berufsunfähigkeit an.
2. ) Reichen Sie fehlende oder neue Nachweise nach.
Reichen Sie alle ärztlichen Atteste und Gutachten, die vielleicht gefehlt haben, nach. Auch neue oder ergänzende medizinische Unterlagen, die Ihre Berufsunfähigkeit belegen, müssen nachgereicht werden. Die Versicherung wird diese zusätzlichen Informationen in die erneute Bewertung Ihres Antrags einbeziehen.
3. ) Ziehen Sie einen Anwalt hinzu.
Sowohl beim Widerspruch als auch bei einer Klage lohnt es sich häufig, einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Sie nicht nur fachlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen, sondern auch darauf achten, dass alle formellen Voraussetzungen eingehalten werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Wir bei Hopkins prüfen Ihren Fall sorgfältig, geben Ihnen eine fundierte Einschätzung und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen.
4. ) Reichen Sie Klage ein.
Sollte auch ein Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie eine Klage gegen das Versicherungsunternehmen einreichen. Der Großteil (64 %) aller Verfahren bezüglich abgelehnter BU-Renten wird mit einem Vergleich beendet. Während 9,5 % der gerichtlichen Entscheidungen zugunsten der Versicherungskunden entschieden werden.
5. ) Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge weiter.
Wichtig: Zahlen Sie während des gesamten Verfahrens weiterhin Ihre Versicherungsbeiträge, um eine Kündigung der Police zu vermeiden. Sollte sich später herausstellen, dass die Ablehnung Ihres Antrags auf BU-Leistungen unberechtigt war, muss der Versicherer die in der Zwischenzeit gezahlten Beiträge zurückerstatten.
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Leistungsquote: So oft lehnt die BU-Versicherung ab
Mit der Leistungsquote wird angegeben, wie viele eingereichte Anträge von der Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt und ausgezahlt werden. Zum Beispiel zeigt eine Kennzahl von 75 % an, dass von 100 Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente 75 bewilligt wurden.
Hier eine Auswahl an Leistungsquoten einiger Versicherer
- Leistungsquote der Allianz Berufsunfähigkeitsrente: 85,43 %
- Leistungsquote der Ergo Berufsunfähigkeitsrente: 73,49 %
- Leistungsquote der LV 1971 Berufsunfähigkeitsrente: 79,65 %
- Leistungsquote der Swiss Life Berufsunfähigkeitsrente: 78,19 %
- Leistungsquote der AXA Berufsunfähigkeitsrente: 84,09 %
- Leistungsquote der Proxalto/Generali Berufsunfähigkeitsrente: 76,04 %
- Leistungsquote der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsrente: 79,76 %
- Leistungsquote der Condor Berufsunfähigkeitsrente: 93,78 %
- Leistungsquote der Gothaer Berufsunfähigkeitsrente: 76,39 %