Welche Krankheiten zählen zur Berufsunfähigkeit?
Bei der Frage, welche Krankheiten zur Berufsunfähigkeit zählen, gibt es keine abschließende Liste oder Tabelle. Grundsätzlich kann jede Erkrankung zu einer Berufsunfähigkeit führen, wenn sie die Ausübung des zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufs in erheblichem Maße beeinträchtigt. Entscheidend ist nicht die Diagnose an sich, sondern die Auswirkungen der Erkrankung auf die konkrete berufliche Tätigkeit.
Dennoch lassen sich einige Krankheitsbilder identifizieren, die besonders häufig zu einer Berufsunfähigkeit führen:
1.) Nervenkrankheiten
Mehr als ein Drittel (34,23 %) aller Berufsunfähigkeitsfälle sind auf Erkrankungen des Nervensystems zurückzuführen. Dazu gehören etwa Multiple Sklerose (MS), Parkinson oder die Folgen von Schlaganfällen. Diese Erkrankungen können die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Beruf massiv einschränken.
2.) Erkrankungen des Bewegungsapparates
Mit etwa 20% der Fälle sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats auch recht häufig vertreten. Hierzu zählen chronische Rückenleiden, Bandscheibenvorfälle, Arthrose und andere degenerative Veränderungen an Gelenken oder der Wirbelsäule. Gerade bei körperlich anspruchsvollen Berufen können solche Erkrankungen schnell zur Berufsunfähigkeit führen.
3.) Krebserkrankungen
Mit mehr als 17% sind Krebs und andere bösartige Geschwülste ebenfalls eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit. Unter diese Kategorie fällt unter anderem Brustkrebs. Die Erkrankung selbst, aber auch die Folgen von Operationen und Therapien können die Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigen.
4.) Sonstige Erkrankungen
Auf etwa 15% der Fälle der Ursachen für Berufsunfähigkeit fallen sonstige Krankheiten zurück. Hierunter fallen alle Krankheitsbilder, die sonst keiner eindeutigen Kategorie zuzuordnen sind, zum Beispiel HIV-Infektion oder Hepatitis.
5.) Unfälle
Unfallfolgen, die zu dauerhaften Einschränkungen führen, können ebenfalls einen Leistungsanspruch begründen. Mehr als jeder vierzehnte (7,15 %) Berufsunfähigkeitsfall geht auf körperliche Verletzungen oder psychische Folgen von Unfällen zurück.
6.) Herz- und Gefäßerkrankungen
Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems spielen durchschnittlich bei 6 % der anerkannten Berufsunfähigkeiten eine Rolle. Dazu zählen unter anderem Herzinfarkte, Schlaganfälle oder chronische Herzinsuffizienz. Bei zunehmendem Alter steigt der Anteil der Berufsunfähigen mit einer dieser Diagnosen
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➔ Die Art der Krankheit allein ist nicht ausschlaggebend, sondern ihre Auswirkungen auf den konkreten Beruf. So kann beispielsweise auftretende Taubheit für einen Programmierer möglicherweise unproblematisch sein, während sie für einen Polizist durchaus zur Berufsunfähigkeit führen kann.
Wer stellt den Grad der Berufsunfähigkeit fest?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in erster Linie der Versicherer für die Feststellung der Berufsunfähigkeit zuständig. Er prüft anhand der eingereichten Unterlagen und gegebenenfalls weiterer Untersuchungen, ob die versicherte Person berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist.
Der Versicherer stützt sich dabei auf verschiedene Quellen:
- Ärztliche Gutachten und Berichte der behandelnden Ärzte
- Eigene medizinische Gutachten, die von Vertrauensärzten des Versicherers erstellt werden
- Angaben zum Gesundheitszustand (Vorerkrankungen, chronische Beschwerden, Operationen, Lebensstil, risikorelevante Hobbys etc)
- Beschreibungen der beruflichen Tätigkeit durch den Versicherten und gegebenenfalls den Arbeitgeber
- Sozialversicherungsunterlagen, falls vorhanden
Die meisten Versicherungsbedingungen definieren Berufsunfähigkeit als einen Zustand, bei dem der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben.
Die Entscheidung des Versicherers muss nicht endgültig sein. Sollte es zu einer Ablehnung Ihrer BU-Rente kommen, haben Sie die Möglichkeit (gemeinsam mit einem Anwalt für Versicherungsrecht) Widerspruch einzulegen.
Welcher Arzt entscheidet über Berufsunfähigkeit?
Über Ihre Berufsunfähigkeit entscheidet in der Regel kein einzelner Arzt allein. Vielmehr entscheiden die medizinischen Gutachter oder Vertrauensärzte der Versicherung auf Grundlage der Berichte Ihre behandelnden Ärzte. Zu Ihren behandelnden Ärzten können dabei sowohl der Hausarzt, Fachärzte oder auch Klinikärzte zählen.
In komplexen Fällen oder bei Widersprüchen zwischen verschiedenen ärztlichen Einschätzungen werden außerdem Fachgutachten eingeholt. Beispielsweise könnte bei einer psychischen Erkrankung ein psychiatrisches Gutachten oder bei einer orthopädischen Problematik ein orthopädisches Fachgutachten angefordert werden.
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Was wird bei Berufsunfähigkeit geprüft?
Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, die über die rein medizinische Beurteilung hinausgehen. Es handelt sich um einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die gesundheitliche Situation als auch die beruflichen Anforderungen in den Blick nimmt.
1.) Prüfung des gesundheitlichen Zustands
Zunächst wird der Gesundheitszustand des Versicherten umfassend untersucht. Dabei geht es nicht nur um die Diagnose an sich, sondern vor allem um die Auswirkungen der Erkrankung auf die Leistungsfähigkeit. Es wird geprüft, welche körperlichen und geistigen Einschränkungen vorliegen und wie dauerhaft diese voraussichtlich sein werden.
2.) Prüfung der beruflichen Anforderungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die genaue Analyse der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Hier wird detailliert erfasst, welche Aufgaben der Versicherte in seinem Beruf wahrnehmen musste und welche Anforderungen damit verbunden waren. Dies umfasst sowohl körperliche als auch geistige Anforderungen, aber auch Aspekte wie Verantwortung, Stress oder besondere Fähigkeiten.
Anschließend wird geprüft, inwieweit der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch in der Lage ist, diese beruflichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei gilt in der Regel das Kriterium, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte seinen Beruf zu weniger als 50% ausüben kann.
3.) Prognose über die Dauer
Auch die Frage der Dauerhaftigkeit spielt eine wichtige Rolle. Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Einige Versicherer haben auch eine sogenannte Prognosezeitverkürzung eingeführt, bei der rückwirkend geleistet wird, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich sechs Monate gedauert hat.
4. ) Besonderheiten bei Selbständigen
Ein weiterer Prüfpunkt kann die Frage der Umorganisation des Arbeitsplatzes sein, insbesondere bei Selbstständigen oder Personen in leitenden Positionen. Hier wird untersucht, ob durch eine zumutbare Umgestaltung des Arbeitsbereichs eine weitere Berufsausübung möglich wäre.
Je nach konkreten Versicherungsbedingungen werden auch weitere Punkte geprüft, wie etwa die Möglichkeit zum Wechsel in einen ähnlichen Beruf.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Wurde Ihr Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, obwohl Sie gute Gründe für einen Anspruch sehen, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Dabei ist es wichtig, die Ablehnungsgründe genau zu prüfen und mit zusätzlichen Belegen, ärztlichen Gutachten oder detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen zu entkräften. Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten. Er kennt die Argumentationsstrategien der Versicherer, hilft bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen und sorgt dafür, dass der Widerspruch formal und inhaltlich korrekt ist.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage einreichen. Auch hier ist ein erfahrener Anwalt wichtig, da Versicherer oft gut vorbereitet sind. Der Rechtsweg lohnt sich: In 75% der Fälle führen Klagen zu einem Vergleich oder einem positiven Urteil für die Versicherten.
Wir bei Hopkins prüfen Ihren Fall sorgfältig, geben Ihnen eine fundierte Einschätzung und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen.