Bearbeitungsgebühren sind Zusatzkosten, die Banken oft bei Krediten erheben. Manche Banken verlangen fälschlicherweise Kreditgebühren bei Kreditabschlüssen, obwohl diese als Bearbeitungsgebühren getarnt sind. Die Gebühren können als eigener Betrag oder in den Zinsen versteckt sein, sind aber generell nicht erlaubt.
Die Höhe der Bearbeitungskosten variiert je nach Bank und Kreditart. Oftmals bewegen sie sich zwischen 1 % und 3,5 % des aufgenommenen Kreditbetrags. Vorab festgelegte Kosten ohne ersichtliche Gegenleistung sind nicht zulässig.
Bearbeitungsgebühren beim Kredit sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Schließlich sollten die Bearbeitungsgebühren eine Gegenleistung haben und unabhängig von Zinsen und Raten berechnet werden. Banken dürfen in der Regel keine Kreditbearbeitungsgebühren erheben, da ihre Kosten durch die Kreditzinsen bereits abgedeckt werden. Auch Gebühren für Bonitätsprüfungen oder andere Serviceleistungen sind unzulässig.
Unter anderem nach folgender Rechtsprechung sind die Bearbeitungsgebühren nicht zulässig:
Verbraucher haben das Recht, bereits gezahlte Gebühren nebst Zinsen auf diese Beträge zurückzufordern. Um die Erstattung zu beantragen, müssen Sie die Bank schriftlich kontaktieren und auf relevante BGH-Urteile Bezug nehmen. Falls Sie unsicher sind, können Sie sich von einem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht unterstützen lassen.
Zunächst sollten Sie die erhobenen Gebühren auf deren Zulässigkeit überprüfen. Sind die Gebühren unzulässig, haben Sie das Recht, die Erstattung der Gebühren und Zinsen zu fordern. Allerdings nur, wenn die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht verstrichen ist.
Bei folgenden privaten Krediten dürfen keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden:
Ebenso darf bei diesen gewerblichen Krediten keine Bearbeitungsgebühr erhoben werden:
Nur bei folgenden Ausnahmen dürfen Gebühren für die Bearbeitung der Kredite erhoben werden: