Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Immobiliendarlehen, die oft eine sinnvolle Option für den Immobilienerwerb bietet. Jedoch kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, den Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen. Grundsätzlich ist ein Bausparvertrag sowohl in der Sparphase als auch in der Darlehensphase jederzeit kündbar. Die Vorteile, Nachteile und möglichen Alternativen sollten dabei aber genau abgewogen werden.
Sie haben ein vertragsrechtliches Anliegen? Stellen Sie jetzt online eine Anfrage und Sie erhalten umgehend ein unverbindliches Angebot
Kündigung des Bausparvertrags während der Sparphase
In der Sparphase des Bausparvertrags hat man die Möglichkeit, das angesparte Geld vorzeitig zu erhalten, indem man den Vertrag kündigt. In der Regel beträgt die Frist 3 bis 6 Monate zwischen Kündigung und Auszahlung des Bausparguthabens. Eine Sofortauszahlung ist meistens nicht möglich. Die genaue Kündigungsfrist ist abhängig von der jeweiligen Bausparkasse und dem geschlossenen Bausparvertrag. Beispielsweise beträgt die Frist bis zur Auszahlung bei der Schwäbisch Hall ab Kündigungseingang 6 Monate. Meistens finden Sie die jeweilige Frist unter § 15 der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB).
Nachteile der Kündigung des Bausparvertrags
Eine Kündigung des Bausparvertrags kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen: Die Bedingungen der Bausparverträge sind sehr unterschiedlich und teilweise wird eine Kündigungsgebühr fällig. Es ist außerdem noch zu beachten, dass bei einer Kündigung innerhalb von 7 Jahren nach Vertragsabschluss die staatliche Wohnungsbauprämie verloren geht. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man den Bausparvertrag wirklich kündigen möchte.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Hopkins Rechtsanwälten
Kündigung des Bausparvertrags in der Darlehensphase
Wenn Sie den Bausparvertrag während der Zuteilungsphase kündigen möchten, ist das ohne Probleme möglich. Hintergrund der Kündigung kann zum Beispiel eine Umschuldung sein. Vertragsrechtlich handelt es sich bei einer Kündigung des Bausparvertrags während der Darlehensphase um eine Ablösung des Darlehens und nicht um eine Kündigung.
Tipps für die Bausparvertragskündigung
Sollten Sie sich dafür entschieden haben, Ihren Bausparvertrag zu kündigen, sollten Sie folgende Tipps beachten:
1. Tipp: Vollständige persönliche Angaben
Vergessen Sie nicht, Ihre persönlichen Angaben im Kündigungsschreiben anzugeben. Dazu gehören neben Name und Anschrift auch eine Bankverbindung, damit die Bausparkasse das Guthaben überweisen kann.
2. Tipp: Versand per Einschreiben
Wenn Sie die Kündigung auf dem Postweg versenden, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. So sind Sie im Zweifelsfall auf der sicheren Seite, weil Sie den Versand der Kündigung nachweisen können.
3. Tipp: Schriftliche Bestätigung der Kündigung
In der Regel versendet die Bausparkasse automatisch eine Bestätigung der Kündigung. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch schon im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.
4. Tipp: Alternativen prüfen
Prüfen Sie genau, ob die Kündigung des Bausparvertrags für Ihre individuelle Situation die optimale Lösung ist. Um keine Nachteile zu befürchten, sollten Sie mögliche Alternativen eingehend prüfen.
Alternativen zur Kündigung des Bausparvertrags
Es gibt mehrere Alternativen zur Kündigung des Bausparvertrags:
Alternative 1: Bausparvertrag teilen
Eine Möglichkeit ist das Teilen des Vertrags, bei dem der Bausparer einen Teil des angesparten Geldes erhält und den Rest des Vertrags weiterlaufen lässt.
Alternative 2: Bausparvertrag übertragen
Wenn Sie den Bausparvertrag aus verschiedenen Umständen kündigen müssen, aber die Konditionen des Vertrags gut sind, kann dieser auch übertragen oder verkauft werden, zum Beispiel an ein Familienmitglied. Der Vorteil ist, dass im Gegensatz zur Kündigung des Bausparvertrags die Bonuszinsen und/oder Prämien nicht wegfallen.
Alternative 3: Sparsumme anpassen
Anstatt den Bausparvertrag zu kündigen, kann der Vertrag häufig auch angepasst werden. Sowohl die Sparsumme als auch der Sparbetrag können reduziert oder erhöht werden. Je nachdem verändert sich entsprechend auch die Zuteilungsreife.
Alternative 4: Bausparvertrag ruhen lassen
Wenn Sie die nötigen Mittel nicht haben, um die regelmäßige Sparrate zu zahlen, bieten die meisten Bausparkassen auch an, den Bausparvertrag ruhen zu lassen. So geht Ihnen, im Unterschied zur Kündigung, die Prämienzahlung nicht verloren.
Alternative 5: Sondertilgung
Durch eine sogenannte Sondertilgung, eine hohe einmalige Einzahlung, wird der Bausparvertrag früher zuteilungsreif. Wenn Sie den Vertrag eigentlich kündigen möchten und eine Sondertilgung leisten können, wird das Bauspardarlehen schneller zuteilungsreif und eine Kündigung eventuell nicht mehr möglich.
Lohnt es sich, den Bausparvertrag zu kündigen?
Ein Bausparvertrag kann eine sinnvolle Option für den Immobilienerwerb sein. Jedoch sollte man sich gut überlegen, ob man den Vertrag vorzeitig kündigt oder Alternativen wie das Teilen des Vertrags oder die Senkung der Bausparsumme in Betracht zieht. Bei einer Kündigung des Bausparvertrags innerhalb von sieben Jahren nach Vertragsabschluss geht die staatliche Wohnungsbauprämie verloren. Eine sorgfältige Abwägung und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt für Bankrecht können hierbei helfen, die beste Entscheidung zu treffen.
Sie haben Ärger mit Ihrer Bausparkasse? Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin bei Hopkins