Wann verjährt eine Forderung?

Inhaltsverzeichnis

Verjährungsfristen in Deutschland

In Deutschland beträgt die Frist bis zur Verjährung bis auf wenige Ausnahmen immer drei Jahre (§ 195 BGB). Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise Grundstücke und Ansprüche aus vollstreckten Insolvenzverfahren.

Wann verjährt eine Rechnung?

Wer sich fragt, wann eine bestimmte Rechnung verjährt, meint damit in der Regel, wann die Forderung der Rechnung verjährt. Denn rechtlich gesehen ist eine Verjährung von Rechnungen nicht möglich, nur die jeweilige Forderung aus der Rechnung kann verjähren.

Für Forderungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sobald die Forderung verjährt ist, verliert der Gläubiger, in diesem Fall der Anspruchssteller, alle Ansprüche aus der Forderung. Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit dem Ausstellungsdatum einer Rechnung, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres der Leistungserbringung. Die Verjährung von Forderungen ist branchenunabhängig und betrifft sowohl Dienstleistungen als auch Waren.

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Beginn der Verjährungsfrist

Unabhängig von der Dauer der Frist beginnt die Verjährung am 31. Dezember des Jahres, in dem die Forderung gestellt wird. Die Verjährungsfrist einer Forderung beginnt also am 31. Dezember des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde.

Beispiel 1:

Für eine Forderung mit dem Rechnungsdatum 12. Oktober 2023 beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023. Die Verjährungsfrist der Forderung endet drei Jahre später, am 31. Dezember 2026.

Beginn der Verjährungsfrist bei Handwerker-Leistungen

Bezieht sich die Forderung auf die Leistung eines Handwerkers, beginnt die Verjährungsfrist, mit dem Ende des Jahres, in dem die Arbeit vom Auftraggeber abgenommen wird. Auch hier hat der Handwerker drei Jahre Zeit, die Forderung geltend zu machen.

Beispiel 2:

Der Handwerker führt zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 4. Januar 2024 Elektroarbeiten durch. Am 5. Januar 2024 werden die Arbeiten vom Hausinhaber abgenommen. Die Verjährungsfrist beginnt demnach am 31. Dezember 2024. Die Verjährungsfrist der Forderung endet am 31. Dezember 2027.

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Wann muss die Forderung nicht mehr erfüllt werden?

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, muss die Forderung vom Schuldner nicht mehr erfüllt werden. Der Anspruchsteller kann dann seine Forderungen nicht mehr geltend machen.

  • Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Forderungen aus 2019 verjährt.
  • Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Forderungen aus 2020 verjährt.
  • Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Forderungen aus 2021 verjährt.
  • Ab dem 1. Januar 2026 sind alle Forderungen aus 2022 verjährt.
  • Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Forderungen aus 2023 verjährt.
  • Ab dem 1. Januar 2028 sind alle Forderungen aus 2024 verjährt.
  • Ab dem 1. Januar 2029 sind alle Forderungen aus 2025 verjährt.

Nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) müssen die meisten Forderungen zwar innerhalb von 6 Monaten gestellt werden, eine Nichteinhaltung führt aber nicht zu einer Verjährung der Forderung, sondern lediglich zu einem Bußgeld für den Anspruchsteller.

Fristen für Mängel

Eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gilt nach § 438 BGB für alle Ansprüche aus der Beseitigung von Mängeln bei Werkleistungen oder Reparaturen.

Fristverlängerung durch Zahlung

Die Verjährungsfrist beginnt von vorne, wenn ein Teil der Forderung (beispielsweise über eine Ratenzahlung) beglichen wird.

Fristverlängerung durch Mahnverfahren

Durch Beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheids oder das Einreichen einer Klage kann die Verjährungsfrist einer Forderung gehemmt werden. Das bedeutet, die Frist verlängert sich um den Zeitraum des Mahnverfahrens oder Gerichtsverfahrens.

Erwirkt der Anspruchsteller eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung, beginnt die Verjährungsfrist von Neuem. So sorgen Mahnbescheide dafür, dass Forderungen verjähren. 

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