Unberechtigte Forderung
Knapp die Hälfte aller Empfänger von Inkassoschreiben ist der Meinung, das Schreiben sei unberechtigt. Das zeigt eine forsa-Untersuchung zu Inkassokosten in Deutschland. Leider setzen einige der (vermeintlichen) Inkassounternehmen auf fragwürdige Methoden, um Zahlungen einzutreiben und vermeintliche Schuldner unter Druck zu setzen.
Taktiken unseriöser Inkassofirmen
Wenn Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten, das eine Forderung, die Sie nicht getätigt haben, enthält oder für die unangemessen hohe Gebühren verlangt, ist es am wichtigsten, ruhig zu bleiben und sich nicht zur Zahlung drängen zu lassen.
- Es kann sein, dass das Inkasso-Unternehmen unseriös ist und keine Forderung eintreiben darf.
- Inkasso-Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, die jeweilige Forderung zu überprüfen. Es ist also möglich, eine unberechtigte Forderung von einem seriösen Inkasso-Unternehmen zu bekommen.
- Der Inkasso-Dienstleister verlangt zwar eine berechtigte Forderung, aber mit einem zu hohen Gebührensatz.
Fehlende Informationen
Unseriöse Inkassofirmen neigen dazu, die Herkunft der behaupteten Schulden zu verschleiern. Oftmals bleibt unklar, wofür genau die Zahlungsaufforderung besteht, wer der Gläubiger ist oder wann und wo ein vermeintlicher Vertrag geschlossen wurde. Nach § 13a RDG müssen Inkassofirmen auf Rechnungen an Privatpersonen klipp und klar angeben, wen sie vertreten, den Grund der Forderung sowie den Zeitpunkt und die Art des abgeschlossenen Vertrags.
Darüber hinaus muss das Schreiben außerdem die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde und die Aufschlüsselung der Zinsen und Inkassokosten (etwa Umsatzsteuerbeträge) enthalten. Stattdessen bleiben die Ursprünge der angeblichen Schulden oft im Dunkeln, es werden unrealistische Fristen gesetzt, die bereits vor dem Erhalt des Schreibens verstrichen sind, und es ist nicht ersichtlich, ob die Firma überhaupt behördlich registriert ist.
Ausweichverhalten
Wer versucht, fehlende Informationen zu den Forderungen zu erhalten, bekommt von unseriösen Inkassofirmen oft statt einer Antwort lediglich weitere Zahlungsaufforderungen.
Unregistrierte Inkassounternehmen
Um rechtmäßig Forderungen einzutreiben, müssen Inkassounternehmen von der zuständigen Registrierungsbehörde im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Ob das Inkassounternehmen, das Ihnen die Zahlungsaufforderungen gesendet hat, zu den etwa 2.000 in Deutschland registrierten Inkassounternehmen gehört, kann in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen eingesehen werden. Bei fehlender Registrierung begeht das Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.
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Was dürfen Inkasso-Unternehmen?
Unlautere Inkassofirmen agieren ohne rechtliche Grundlage und bedienen sich häufig bedrohlicher Methoden. Ihre Schreiben zielen darauf ab, beim Empfänger Panik auszulösen und unüberlegte Handlungen, wie die Zustimmung zu Ratenzahlungen unter Anerkennung der Schulden, zu provozieren. Oft verwenden sie undurchsichtige juristische Formulierungen oder drohen mit nicht durchsetzbaren rechtlichen Konsequenzen.
Überhöhte Inkassogebühren
Das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen legt fest, dass Inkassogebühren zwischen 0,5 und maximal 2,5 % liegen dürfen, wobei die Regelgebühr bei 1,3 % liegt. Unseriöse Inkassofirmen verlangen jedoch oft deutlich höhere Gebühren.
Unzulässige Inkassokosten
Neben der Hauptforderung dürfen nur bestimmte Posten in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören neben Zinsen auf die Hauptforderung, Mahnkosten, Zustellungskosten, Kosten für Telefon und Porto sowie Kosten für eine Adressermittlung. Nicht geltend gemacht werden dürfen hingegen die bereits ausgewiesene Umsatzsteuer, Kontoführungsgebühren oder Kosten für einen vom Inkassounternehmen beauftragten Anwalt.
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Reaktion auf unseriöse Inkassoschreiben
Bei unklaren oder zweifelhaften Inkassoforderungen bieten verschiedene Anwälte, wie beispielsweise die Kanzlei Hopkins Rechtsanwälte, eine Prüfung der Forderungen und gegebenenfalls ein Vorgehen gegen das (angebliche) Inkasso-Unternehmen.
1. Zahlung unter Vorbehalt
Unberechtigte Forderungen müssen nicht beglichen werden. Auch wenn das Inkasso-Unternehmen versucht, Sie durch Druck zur Zahlung zu bewegen, sollte es nur nach Absprache mit einem Anwalt und nur unter Vorbehalt beglichen werden. Die Zahlung unter Vorbehalt ist auch dann ratsam, wenn Sie unsicher sind, ob die Rechnung gerechtfertigt ist (etwa weil sie schon sehr lange her ist).
2. Vertrag widerrufen
Besteht im Zusammenhang mit der Forderung eine „Abofalle“, die auf einem unbewusst abgeschlossenen Vertrag beruht, sollte die Widerrufsmöglichkeit mit einem Rechtsbeistand überprüft werden. Häufig können diese Verträge aufgrund fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch lange nach der normalen Widerrufsfrist widerrufen werden.
3. Schriftverkehr dokumentieren
Die ungerechtfertigten Forderungen sollten unbedingt aufbewahrt und dokumentiert werden, um bei möglichen späteren Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden oder weiteren Rechnungen Nachweise vorliegen zu haben.
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