Da noch kein Gesetz zur Verantwortungsgemeinschaft verabschiedet wurde, beziehen sich folgende Informationen auf die Informationen aus dem Koalitionsvertrag und dem Eckpunktepapier.
Die Verantwortungsgemeinschaft ist ein neues Rechtsinstrument für Menschen, die ohne Eheschließung dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern möchten.
Die Verantwortungsgemeinschaft kann von 2 bis 6 volljährigen Personen mit einem persönlichen Näheverhältnis geschlossen werden. Das Konzept richtet sich insbesondere an die Interessen und Bedürfnisse von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, solidarischen Alleinerziehenden, Stiefeltern mit ihren volljährigen Stiefkindern, Wohngemeinschaften oder engen Freundschaften.
Die Verantwortungsgemeinschaft wird durch einen notariell beurkundeten Vertrag geschlossen. Dabei können neben dem Grundmodul weitere modulare Bestandteile vereinbart werden, die die individuellen Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft festhalten.
Die Verantwortungsgemeinschaft kann zu jedem Zeitpunkt durch eine einseitige Erklärung oder einen einvernehmlichen Vertrag beendet werden. Mit dem Tod eines der Mitglieder endet die Verantwortungsgemeinschaft automatisch.
Eine Verantwortungsgemeinschaft kann geschlossen werden, sobald das „Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft" in Kraft getreten ist. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes lassen sich die Bestandteile der Verantwortungsgemeinschaft aber auch durch einzelne (beglaubigte) Vollmachten vertraglich untereinander regeln. Bisher ist geplant, dass das Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft im Jahr 2025 in Kraft tritt.
Sowohl Ehe als Verantwortungsgemeinschaften sind Institutionen, in denen rechtlich abgesichert füreinander Verantwortung füreinander übernommen wird und die mit den Rechten und Pflichten einhergeht. Dennoch unterscheiden sich Ehe und Verantwortungsgemeinschaft in einigen Punkten:
Für die Verantwortungsgemeinschaft ist ein Stufenmodell geplant, das verschiedene Rechtsfolgen ermöglicht, welche die Vertragspartner frei wählen und kombinieren können.
Die Aufbaustufe ermöglicht es den Partnern, je nach dem Grad der gewünschten Verantwortungsübernahme aus folgenden Modulen auszuwählen und diese frei zu kombinieren:
Hierüber können Partner in Notsituationen Auskunft von behandelnden Ärzten erhalten und sich gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten vertreten, falls einer der Partner dazu nicht in der Lage ist.
Dies ermöglicht Partnern einer Verantwortungsgemeinschaft, sich hinsichtlich der Haushaltsführung zu berechtigen, Grundnahrungsmittel und notwendige Haushaltsartikel zu kaufen. Zudem ist eine Regelung für die vorübergehende Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft vorgesehen.
Es wird geprüft, ob die Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes zur Pflege von nahen Angehörigen auf Partner einer Verantwortungsgemeinschaft angewendet werden können.
Durch dieses Modul können die Partner Vorkehrungen für den Fall der Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft treffen. Es regelt den Ausgleich des während der Verantwortungsgemeinschaft erworbenen Vermögens nach den Regeln des Zugewinnausgleichs zwischen Eheleuten.