Güterstand in der Ehe

Inhaltsverzeichnis

Güterstand: Bedeutung

Der Güterstand beschreibt das Verhältnis des Vermögens von Eheleuten zueinander. So wird bestimmt, welche Güter gemeinsames Eigentum sind und welche Güter Eigentum des jeweiligen Ehepartners bleiben. Der Güterstand wird durch einen Ehevertrag oder automatisch durch Gesetz geregelt. Sollte es zu einer Trennung und einem Scheidungsverfahren kommen, entscheidet der Güterstand über die Verteilung der gemeinsamen Güter.

Was regelt der Güterstand?

Der Güterstand regelt, 

  • wem in der Ehe Vermögenswerte gehören.
  • wem in der Ehe Erträge zustehen.
  • wie bei einer Scheidung das Vermögen aufgeteilt wird.

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Welche Güterstände gibt es?

In Deutschland gibt es drei Güterstände: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft.

Güterstand: Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft
Güterstände in Deutschland

1.) Zugewinngemeinschaft

In Deutschland gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn die Eheleute keinen Ehevertrag abschließen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1363 BGB) ist geregelt, dass in der Zugewinngemeinschaft das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt bleibt. Auch Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt, wird nicht zu gemeinschaftlichem Vermögen. Erst wenn die Zugewinngemeinschaft endet (bei Scheidung oder durch den Tod eines Partners), wird das nach der Eheschließung erworbene Vermögen beziehungsweise ein Wertzuwachs oder -verlust ausgeglichen.

2.) Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist ein seltener Güterstand, der durch einen Ehevertrag vereinbart wird. Bei diesem Güterstand wird das gesamte Vermögen der Eheleute gemeinsames Eigentum. Im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls wird das gemeinsame Vermögen unter den Eheleuten oder deren Erben aufgeteilt.

3.) Gütertrennung

Die Gütertrennung ist ein weiterer Güterstand, bei dem das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt bleibt. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft können jedoch im Falle einer Scheidung beide Eheleute ihr Vermögen behalten, auch wenn es während der Ehe erworben wurde. Einen Ausgleich des Vermögenszuwachses gibt es nur für die von den Eheleuten während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögenswerte. 

Güterstand im Ehevertrag

Eheleute können durch einen Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand ändern oder einen anderen Güterstand vereinbaren, der ihren Bedürfnissen besser entspricht. Sie können hierdurch auch bestimmte Vermögensgegenstände oder Schulden ausschließen oder eine andere Verteilung des Vermögens vorsehen. Der Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden, um rechtskräftig zu sein. Eheverträge können auch nach der Hochzeit geschloßen werden.

Wann endet der Güterstand?

Der Güterstand endet in der Regel durch die Scheidung der Ehe oder den Tod eines Ehepartners. Im Falle einer Scheidung oder einer Aufhebung der Ehe wird der Güterstand in der Regel rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eheschließung aufgehoben. Dies bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, entsprechend dem gewählten Güterstand aufgeteilt wird. Im Falle des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe erworbene Zugewinn hälftig aufgeteilt.

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Güterstand im Erbrecht

Der Güterstand hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Wenn kein Testament vorliegt, erbt der Ehepartner nach dem gesetzlichen Erbrecht. Der Güterstand bestimmt jedoch, welche Güter Teil des Nachlasses sind und welche Eigentum des verstorbenen Ehepartners bleiben. Dies kann Auswirkungen auf die Erbquote des Ehepartners haben.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner im Falle des Todes des anderen Ehepartners die Hälfte des Nachlasses als Erbe und bei Ausschlagung des Erbes maximal den während der Ehe erworbenen Zugewinn und seinen Pflichtteil. Im Güterstand der Gütergemeinschaft erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Beim Güterstand der Gütertrennung variiert der Erbteil des Ehepartners je nach Kinderzahl. Je mehr Nachkommen der verstorbene Ehegatte hat, desto geringer fällt der Erbteil des lebenden Ehegatten aus. Es ist daher wichtig, den gewählten Güterstand bei der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen.

Erbquote

Der Güterstand kann die Erbquote der Ehepartner beeinflussen. Im Falle des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des während der Ehe erworbenen Zugewinns als Erbe. Bei anderen Güterständen kann der überlebende Ehepartner ein höheres oder niedrigeres Erbe erhalten, abhängig von den Vereinbarungen, die im Ehevertrag getroffen wurden.

Weitere Fragen zum Güterstand

Bei komplexen Fragen zum Güterstand, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbfolge und dem Erbrecht, kann es empfehlenswert sein, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann dabei helfen, den passenden Güterstand zu wählen, einen Ehevertrag aufzusetzen oder bei der Erbschaftsregelung zu beraten. Ein Rechtsanwalt kann auch bei Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern im Zusammenhang mit dem Güterstand vermitteln und eine Vermögensaufteilung bei einer Scheidung oder einer Trennung durchsetzen.

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