Verantwortungsgemeinschaft

Verantwortungsgemeinschaft

Inhaltsverzeichnis

Da noch kein Gesetz zur Verantwortungsgemeinschaft verabschiedet wurde, beziehen sich folgende Informationen auf die Informationen aus dem Koalitionsvertrag und dem Eckpunktepapier

Was versteht man unter einer Verantwortungsgemeinschaft?

Die Verantwortungsgemeinschaft ist ein neues Rechtsinstrument für Menschen, die ohne Eheschließung dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern möchten.

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Wer kann eine Verantwortungsgemeinschaft schließen?

Die Verantwortungsgemeinschaft kann von 2 bis 6 volljährigen Personen mit einem persönlichen Näheverhältnis geschlossen werden. Das Konzept richtet sich insbesondere an die Interessen und Bedürfnisse von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, solidarischen Alleinerziehenden, Stiefeltern mit ihren volljährigen Stiefkindern, Wohngemeinschaften oder engen Freundschaften.

Wie wird eine Verantwortungsgemeinschaft geschlossen?

Die Verantwortungsgemeinschaft wird durch einen notariell beurkundeten Vertrag geschlossen. Dabei können neben dem Grundmodul weitere modulare Bestandteile vereinbart werden, die die individuellen Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft festhalten.

Wie kann die Gemeinschaft beendet werden?

Die Verantwortungsgemeinschaft kann zu jedem Zeitpunkt durch eine einseitige Erklärung oder einen einvernehmlichen Vertrag beendet werden. Mit dem Tod eines der Mitglieder endet die Verantwortungsgemeinschaft automatisch. 

Ab wann kann eine Verantwortungsgemeinschaft geschlossen werden?

Eine Verantwortungsgemeinschaft kann geschlossen werden, sobald das „Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft" in Kraft getreten ist. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes lassen sich die Bestandteile der Verantwortungsgemeinschaft aber auch durch einzelne (beglaubigte) Vollmachten vertraglich untereinander regeln. Bisher ist geplant, dass das Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft im Jahr 2025 in Kraft tritt.

Aktueller Stand

  • 2025: Inkrafttreten des Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft
  • Oktober 2024: Gesetzesentwurf wird dem Bundeskabinett vorgelegt
  • Seit Februar 2024: Erarbeitung des Gesetzentwurfs
  • Februar 2024: Veröffentlichung des Eckpunktepapiers mit Klärung zu den wichtigsten Fragen
  • 2023: Die Regierungsparteien vereinbaren im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode, die das „nstitut der Verantwortungsgemeinschaft ein[zu]führen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglicht wird, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.“ (Zeile 3386 ff.)

Unterschiede zur Ehe

Sowohl Ehe als Verantwortungsgemeinschaften sind Institutionen, in denen rechtlich abgesichert für einander Verantwortung füreinander übernommen wird und die mit den Rechten und Pflichten einhergeht. Dennoch unterscheiden sich Ehe und Verantwortungsgemeinschaft in einigen Punkten:

  1. Steuerrechtliche Folgen: Im Gegensatz zur Ehe begründet die Verantwortungsgemeinschaft keine steuerlichen Vergünstigungen.
  2. Erben und Erbschaften: Durch den Abschluss einer Verantwortungsgemeinschaft wird weder die gesetzliche Erbfolge beeinflusst noch entstehen andere erbrechtliche Folgen.
  3. Aufenthaltsrecht: Durch Verantwortungsgemeinschaften entstehen keine aufenthaltsrechtlichen Vorteile.
  4. Anzahl der Beteiligten: Eine Ehe besteht immer aus 2 Personen. Eine Verantwortungsgemeinschaft kann jedoch aus bis zu 6 volljährigen Personen bestehen.
  5. Art des Vertrags: Für eine Verantwortungsgemeinschaft muss ein notariell beurkundeter Vertrag geschlossen werden, der das persönliche Näheverhältnis der Beteiligten zueinander bestätigt. Währenddessen wird die Ehe im Eheregister eingetragen und durch eine Eheurkunde beurkundet. Zusätzliche Vereinbarungen wie Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich können außerdem in einem Ehevertrag festgehalten werden.
  6. Kinder: Im Unterschied zur Ehe hat die Verantwortungsgemeinschaft keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern und von Kindern zu ihren Eltern.

Module der Verantwortungsgemeinschaft

Für die Verantwortungsgemeinschaft ist ein Stufenmodell geplant, das verschiedene Rechtsfolgen ermöglicht, welche die Vertragspartner frei wählen und kombinieren können.

Infografik über die Inhalte der Verantswortungsgemeinschaft
Verantwortungsgemeinschaft in Grundstufe und Aufbaustufen

Die Aufbaustufe ermöglicht es den Partnern, je nach dem Grad der gewünschten Verantwortungsübernahme, aus folgenden Modulen auszuwählen und diese frei zu kombinieren:

Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“

Hierüber können Partner in Notsituationen Auskunft von behandelnden Ärzten erhalten und sich gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten vertreten, falls einer der Partner dazu nicht in der Lage ist.

Modul „Zusammenleben“

Dies ermöglicht Partnern einer Verantwortungsgemeinschaft, sich hinsichtlich der Haushaltsführung zu berechtigen, Grundnahrungsmittel und notwendige Haushaltsartikel zu kaufen. Zudem ist eine Regelung für die vorübergehende Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft vorgesehen.

Modul „Pflege und Fürsorge“

Es wird geprüft, ob die Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes zur Pflege von nahen Angehörigen auf Partner einer Verantwortungsgemeinschaft angewendet werden können.

Modul „Zugewinngemeinschaft“

Durch dieses Modul können die Partner Vorkehrungen für den Fall der Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft treffen. Es regelt den Ausgleich des während der Verantwortungsgemeinschaft erworbenen Vermögens nach den Regeln des Zugewinnausgleichs zwischen Eheleuten.

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