Arbeiter sind typischerweise Beschäftigte, die körperliche Arbeit verrichten und nach Zeit- oder Leistungslohn bezahlt werden. Angestellte hingegen leisten überwiegend geistige Arbeit und erhalten ein monatliches Festgehalt. So unterscheidet beispielsweise auch der Duden zwischen Angestellten, Beamten und Arbeitern.
Die genaue Abgrenzung variiert je nach Kontext und kann beispielsweise auch auf die Unterscheidung zwischen Beschäftigten mit oder ohne Hochschulabschluss zielen.
In der gegenwärtigen Arbeitswelt verschwimmt die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten zunehmend. Arbeitsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob jemand Angestellter oder Arbeiter ist.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten hat eine lange Geschichte, die bis in frühere soziale und wirtschaftliche Strukturen zurückreicht. Bis zur Rentenversicherungsreform im Jahr 2005 war die Unterteilung von Arbeitnehmern in Arbeiter und Angestellte im Sozialversicherungsrecht verankert. Mit der Reform wurden die Rentengesetze für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht.
Damit wurden Arbeiter und Angestellte auch rechtlich in Bezug auf Rentenansprüche und andere soziale Leistungen gleichgestellt. Infolge dieser Reformen wurde der einheitliche Begriff „Beschäftigte“ eingeführt, der sowohl Angestellte als auch Arbeiter umfasst.
Um rechtlich zwischen Arbeitern und Angestellten zu unterscheiden, entwickelte das Bundessozialgericht ein fünfstufiges Modell. Mit dieser sogenannten „5-Stufenlehre“ wurden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten, sowohl im Sozialrecht als auch im Arbeitsrecht, entschieden.
Die fünf Stufen, anhand derer die Unterscheidung in Arbeiter oder Angestellter geprüft wurde:
Die 5-Stufenlehre wurde mit der Rentenreform 2005 aufgehoben und findet heute keine Anwendung mehr.