Verträge, die am Telefon geschlossen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. Das bedeutet, dass auch mit einer Zustimmung per Telefon ein gültiger Vertrag abgeschlossen werden kann.
Die gute Nachricht ist: Wer als Privatperson auf einen betrügerischen Anruf hereingefallen ist, kann einen so geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Es ist wichtig, diese Frist im Auge zu behalten und sich so schnell wie möglich an den Vertragspartner zu wenden, um den Widerruf schriftlich zu erklären. Zu beachten gilt hierbei jedoch: Das Widerrufsrecht steht nur Privatpersonen als Verbrauchern zu, nicht Unternehmern.
Das sollten Sie tun, wenn Sie versehentlich bei einem Telefonbetrug „Ja" gesagt haben:
Oft antwortet man schnell mit einem „Ja" auf einen vermeintlich seriösen Anrufer, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass damit ein Abo abgeschlossen oder etwas gekauft wurde. Einige Tage später folgt dann eine Rechnung oder sogar ein Mahnschreiben.
Grundsätzlich sollte bei telefonischen Verkaufsgesprächen immer darum gebeten werden, dass das Angebot und alle Informationen schriftlich versendet werden. So haben (potenzielle) Käufer die Möglichkeit, alle Angaben und Bedingungen zu prüfen. Gleichzeitig ist es oft ein Hinweis auf eine Betrugsmasche, wenn der Anrufer auf eine Zusage am Telefon drängt.
Verbraucher können sich grundsätzlich vor Abofallen und unerlaubter Telefonwerbung schützen, indem sie keine Daten weitergeben und auf Fragen entweder gar nicht oder nur sehr sparsam antworten und stattdessen selbst Fragen stellen.
Minderjährige können Aboverträge nur mit Zustimmung der Eltern abschließen, unabhängig davon, ob der Vertrag am Telefon oder online abgeschlossen wurde. In diesem Fall sind die Verträge zunächst schwebend unwirksam. Er bleibt auch unwirksam, wenn die Erziehungsberechtigten den Vertrag nicht nachträglich genehmigen. Die Eltern haften hierbei auch nicht für ihre Kinder.
Es kommt häufig vor, dass Anbieter mit der Einreichung einer Strafanzeige drohen, etwa wegen falscher Altersangaben. Diese Drohung ist jedoch hinfällig, da das Risiko bei dem Anbieter liegt, die Angaben nicht ausreichend zu überprüfen.
Handlungsbedarf besteht dann, wenn Sie Post vom Amtsgericht in Form eines gerichtlichen Mahnbescheids erhalten. Dann wissen Sie, dass der Verkäufer zum Gericht gegangen ist und ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. In diesem Schritt prüft das Gericht nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Trotzdem sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren, sondern dem Mahnbescheid widersprechen. Ignorieren Sie den Bescheid, kann dies dazu führen, dass die Gegenseite einen rechtskräftigen Titel erhält, der vollstreckbar ist.
Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun der Anbieter wieder in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichtsverhandlung in Gang bringen, bei welcher der Kauf rechtlich geprüft wird. Es ist unwahrscheinlich, dass Verkäufer mit fragwürdigen Geschäftsmodellen sich der Gerichtsverhandlung stellen. Im besten Fall verzichtet er dann auf die Forderung.
Phishing ist eine der häufigsten Formen von betrügerischen Anrufen. Betrüger versuchen, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, indem sie vorgeben, von einem seriösen Unternehmen oder einer bekannten Organisation zu stammen. Ihr Ziel ist es, an persönliche Daten, Kreditkartendaten oder Bankverbindungen zu gelangen, um sie missbräuchlich zu verwenden.
Eine andere Betrugsmasche ist das Anbieten von kostenlosen Warenproben oder Testversionen. Diese können sich ungewollt schnell in langfristige und kostspielige Abonnements oder Verträge verwandeln.