Kunden, die ihren Stromvertrag kündigen möchten, sind normalerweise an Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gebunden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Versorger die Strompreise erhöht oder der Kunde umzieht, kann er sein Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.
Wenn Ihr Stromlieferant den Preis erhöhen will, muss er sich an die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetz (§ 41 Abs. 5 EnWG) halten. In der Regel können Verbraucher bei Preiserhöhungen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu müssen Sie sich aktiv an Ihren Stromanbieter wenden und ihm die Kündigung schriftlich zukommen lassen.
Bei Umzügen haben Verbraucher prinzipiell nach § 41b Abs. 5 EnWG ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist jedoch, dass der Stromvertrag bei einem Umzug nur im Rahmen des Sonderkündigungsrechts gekündigt werden kann, wenn sich die neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet des bisherigen Stromanbieters befindet oder eine Strompreiserhöhung damit verbunden ist.
§ 41b Abs. 5 EnWG: Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(5) Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Wenn Sie unsicher sind, ob die Preiserhöhung erlaubt ist, kann es sinnvoll sein, den Vertrag bereits vorsorglich zu kündigen. So können Sie möglichen Streitigkeiten bei der Abrechnung vorbeugen.
Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und sich unsicher sind, welche Formulierung treffend ist, können Sie unsere Muster-Kündigung nutzen. Kopieren Sie den entsprechenden Text (Muster-Sonderkündigung: Preiserhöhung oder Muster-Sonderkündigung: Umzug) und ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie eine Preiserhöhung zum xx.xx.xxxx angekündigt haben, mache ich hiermit von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Ich kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag mit Vertragsnummer XXXXXXXXXX zum XX.XX.XXXXX. Ersatzweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Unterschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Wohnungswechsels nehme ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Jetzige Anschrift: Abschrift ab dem XX.XX.XX: Ich kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag mit Vertragsnummer XXXXXXXXXX zum XX.XX.XXXXX. Ersatzweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Unterschrift
Die Muster-Schreiben müssen individuell angepasst werden. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Haftung für die Eignung des Dokuments für Ihren Zweck.
Wer keinen neuen Stromvertrag abschließt und der Vertrag mit dem alten Anbieter gekündigt wurde, wird automatisch in die Grundversorgung verschoben. Das ist in der Regel teurer als vergleichbare Stromverträge. Deshalb ist es wichtig, einen neuen Anbieter rechtzeitig zu finden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Sonderkündigung: Wer einen Stromvertrag mit sogenannten “dynamischen Strompreisen” abgeschlossen hat, kann das Sonderkündigungsrecht wegen Preisänderungen nicht nutzen.
Verbraucher haben auch dann ein Sonderkündigungsrecht bei Energielieferverträgen, wenn der Energielieferant im Vertrag dieses Recht in bestimmten Fällen ausschließt. Das hatte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 163/16 BGH) 2017 entschieden, nachdem ein Energielieferant das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen für gestiegene Steuern, Abgaben oder Umlagen ausgeschlossen hatte.