Das heutige Gesundheitszeugnis heißt korrekt Bescheinigung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Erstbelehrung oder Gesundheitspass. Bis zum 31. Dezember 2000 mussten Beschäftigte im Lebensmittelbereich ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes vorweisen, um erstmalig in diesem Bereich tätig zu werden. Umgangssprachlich wird der Begriff Gesundheitszeugnis weiterhin verwendet und bezeichnet heute aber nur noch die Bescheinigung der Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung.
Das Gesundheitszeugnis benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie nachgehen möchten.
Nach dem Infektionsschutzgesetz wird das Gesundheitszeugnis von allen Personen benötigt, die einer Tätigkeit nachgehen wollen, bei der sie bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Und bei dieser Tätigkeit mit den Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, wie beispielsweise Geschirr und Besteck) in Berührung kommen.
nachgehen.
Das Gesundheitszeugnis (beziehungsweise die Erstbelehrung) bestätigt, dass man über bestimmte Tätigkeitsverbote informiert wurde. Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen ihre Tätigkeit sofort beenden, sobald bestimmte Krankheiten bei ihnen vermutet oder festgestellt werden. So kann eine Verbreitung bestimmter Krankheitserreger, die sich über Lebensmittel besonders leicht vermehren, eingeschränkt werden. Eine körperliche Untersuchung ist für das heutige Gesundheitszeugnis nicht mehr nötig.
Das Gesundheitszeugnis ist dort erhältlich, wo die Erstbelehrung stattfindet. Das ist in der Regel das Gesundheitsamt des Landratsamtes oder das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt. Je nach Zuständigkeit kann das Gesundheitszeugnis auch online beantragt werden. In Berlin gibt es beispielsweise kein Online-Gesundheitszeugnis, ein Termin vor Ort ist unbedingt nötig.
Für das Gesundheitszeugnis fallen etwa 20,00 € bis 45,00 € an. Die genauen Kosten für die Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung richten sich nach Landkreis oder Stadt. Einige Personengruppen, etwa Praktikanten in Gastronomiebetrieben, sind von den Gebühren ausgenommen und bekommen das Gesundheitszeugnis kostenfrei ausgestellt.