Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Deckungszusage?

Eine Deckungszusage ist die Bestätigung einer Versicherung, dass sie für die Kosten eines bestimmten Versicherungsfalls aufkommt. Im Kontext einer Rechtsschutzversicherung bedeutet dies, dass die Versicherung die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt.

Im juristischen Sinne ist die Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Das heißt, dass die Versicherung sich verpflichtet, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Hieraus folgt, dass der Versicherer sich nicht nachträglich auf Versagungsgründe berufen kann, die er zum Zeitpunkt der Zusage kannte. Das Gleiche gilt für Versagungsgründe, mit denen er nach dem vom Versicherungsnehmer geschilderten Sachverhalt rechnen musste, sofern nicht die Deckungszusage mit einem ausdrücklichen Vorbehalt versehen wurde.

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Wann brauche ich eine Deckungszusage?

Eine Deckungszusage wird benötigt, wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist und die Kosten für einen Rechtsstreit oder eine anwaltliche Beratung von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden sollen.

Wenn Sie zuerst eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung einholen und dann einen Rechtsanwalt kontaktieren, können Sie sicher sein, dass die Versicherung die Kosten trägt. 

Bei Hopkins Rechtsanwälten können Sie direkt online einen Termin vereinbaren und wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dabei klären wir nicht nur die Deckung Ihres Falls, sondern führen auch die erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – so sparen Sie Zeit und Nerven. Sollte Ihre Versicherung wider Erwarten den Fall nicht decken, erhalten Sie von uns ein transparentes und unverbindliches Angebot.

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Wie bekommt man eine Deckungszusage?

Um eine Deckungszusage zu erhalten, müssen Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung den Versicherungsfall melden. Dies kann auf zwei Wegen geschehen:

  • Sie können selbst bei Ihrer Versicherung anrufen oder online eine Anfrage stellen. Das ist je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich. 
  • Sie können Ihren Anwalt beauftragen, die Deckungszusage für Sie einzuholen. Dies kann insbesondere bei komplexeren Fällen sinnvoll sein, da die Kanzlei die Erfolgsaussichten besser einschätzen kann und in der Kommunikation mit Rechtsschutzversicherungen geübt ist. 

➜ Achtung: Die Einholung der Deckungszusage durch den Anwalt kann eine eigenständige anwaltliche Tätigkeit darstellen, für die eine Gebühr berechnet werden kann. Bei Hopkins Rechtsanwälten ist die Deckungsanfrage bei ihrer Versicherung immer kostenfrei.
 

Wie lange dauert eine Deckungszusage?

Die Dauer bis zum Erhalt einer Deckungszusage kann variieren. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, innerhalb derer die Versicherung entscheiden muss. In der Rechtsprechung wird jedoch eine Zeitspanne von zwei bis drei Wochen für die Bearbeitung einer Deckungsanfrage durch die Versicherung als angemessen angesehen. 

Das Landgericht Krefeld hat in einem Urteil vom 2. Februar 2023 (Az. 2 O 48/22) festgestellt, dass ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen zur unverzüglichen Entscheidung über die Erteilung einer Deckungszusage nicht durch unnötige Nachfragen oder Unklarheiten verlängert werden darf. 

Kann die Versicherung die Deckungszusage später noch widerrufen?

Grundsätzlich kann eine einmal erteilte Deckungszusage nicht mehr widerrufen werden. Dies wurde durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt, unter anderem durch den Bundesgerichtshof (Urteil vom 16. Juli 2014, Az. IV ZR 88/13).

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Gründe für die Leistungsverweigerung bestehen, die zum Zeitpunkt der Deckungszusage dem Rechtsschutzversicherer noch nicht bekannt waren und mit denen der Rechtsschutzversicherer nach dem geschilderten Sachverhalt des Versicherungsnehmers nicht rechnen musste, sofern nicht die Deckungszusage mit einem ausdrücklichen Vorbehalt versehen wurde.

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Aus welchen Gründen kann die Versicherung eine Deckungszusage ablehnen?

Eine Rechtsschutzversicherung kann eine Deckungszusage aus verschiedenen Gründen ablehnen. In der Praxis sind folgende Ablehnungsgründe besonders häufig: 

  • Der Fall fällt nicht unter die versicherten Rechtsgebiete.
  • Es liegen Risikoausschlüsse vor, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind.
  • Die Rechtsverfolgung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • Die Rechtsverfolgung erscheint mutwillig (das heißt: Die Kosten stehen in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg).
  • Der Versicherungsfall ist vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit eingetreten.

Warum habe ich trotz Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eine Rechnung vom Anwalt erhalten?

Auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat, kann es in bestimmten Fällen dennoch sein, dass Sie eine Rechnung von Ihrem Anwalt erhalten:

  1. Selbstbeteiligung: Wenn Ihr Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, müssen Sie die Kosten bis zu diesem Betrag selbst tragen.
  2. Kosten, die über die Deckungszusage hinausgehen: Wenn Ihr Anwalt Leistungen erbracht hat, die nicht von der Deckungszusage erfasst sind oder über die vereinbarte Versicherungssumme hinausgehen, müssen Sie für diese zusätzlichen Kosten aufkommen.
  3. Honorarvereinbarungen: Wenn Sie mit Ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart haben, als die Rechtsschutzversicherung zu zahlen bereit ist, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
  4. Vorläufige Rechnungsstellung: In einigen Fällen stellt der Anwalt zunächst eine Rechnung an Sie aus, die Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Wenn Sie eine Rechnung erhalten, obwohl eine vollständige Deckungszusage vorliegt, sollten Sie dies mit Ihrem Anwalt und gegebenenfalls mit Ihrer Versicherung klären. Wenn eine Deckungszusage vorliegt, sendet der Anwalt im Normalfall seine Rechnung direkt an die Versicherung. 

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