Die Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der ein Elternteil bestimmt, an wen im Falle seines Ablebens das Sorgerecht für sein minderjähriges Kind oder seine minderjährigen Kinder übergehen soll.
Besteht keine Sorgerechtsverfügung, bestimmt der Gesetzgeber folgende Regelungen für das Sorgerecht der Kinder:
Besteht gemeinsames Sorgerecht und einer der beiden Eltern verstirbt, bleibt das Sorgerecht beim überlebenden Partner. Dieser ist dann allein sorgeberechtigt. Beim Ableben beider Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich zukünftig um das Kind kümmern soll.
Stirbt der allein Sorgeberechtigte, wird dem überlebenden Elternteil nicht automatisch das Sorgerecht übertragen. Das Familiengericht entscheidet danach, was das Beste für das Kind ist (§ 1680 Abs. 2 BGB): Das kann der überlebende Elternteil sein, kann aber auch ein anderer geeigneter Vormund sein.
§ 1680 BGB: Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge [...] allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
➜ Was viele nicht wissen: Im Rahmen der Sorgerechtsverfügung kann nicht nur ein Vormund bestimmt werden, sondern es können auch bestimmte Personen ausdrücklich als Vormund ausgeschlossen werden (§ 1782 BGB). Damit das Familiengericht im Zweifelsfall dem Elternteil ohne Sorgeberechtigung nicht trotzdem das Sorgerecht überträgt, ist eine ausführliche Begründung der Sorgerechtsverfügung ratsam.
Die Sorgerechtsverfügung ist rein formal ohne Notar wirksam. Eine korrekt aufgesetzte und formal einwandfreie Verfügung ist in der Regel ausreichend. Es kann jedoch empfehlenswert sein, zur inhaltlichen Gestaltung einen rechtlichen Experten (zum Beispiel einen Anwalt für Familienrecht) heranzuziehen. Denn sollte es zum Ernstfall kommen und die Sorgerechtsverfügung ist nicht eindeutig oder nicht rechtswirksam formuliert, dann ist diese unwirksam.
Eltern steht es komplett frei, ob sie eine Sorgerechtsverfügung erstellen möchten oder nicht. Empfehlenswert ist sie für Eltern, die Klarheit darüber haben wollen, wer im Falle ihres Todes die Vormundschaft für ihr Kind übernehmen würde oder auch wer sie auf keinen Fall übernehmen sollte. Ohne eine Sorgerechtsverfügung bestimmt im Todesfall das zuständige Familiengericht beziehungsweise Jugendamt über das Sorgerecht Ihres Kindes oder Ihrer Kinder.
Muster oder Vorlagen für eine Sorgerechtsverfügung können oftmals eine gute erste Orientierung bieten. Da diese aber sehr allgemein gehalten sind, kann es sein, dass die persönliche Situation durch die allgemeine Verfügung nicht abgedeckt ist oder individuelle Bedürfnisse nicht mitgedacht werden. Nicht zuletzt können Sorgerechtsverfügung-Vorlagen keine juristische Beratung geben. Eltern, die eine Sorgerechtsverfügung nach ihren Vorstellungen gestalten möchten oder offene Fragen haben, sollten deshalb statt einer Mustervorlage lieber einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.
Für die Sorgerechtsverfügung gelten einige formale Anforderungen: