Was ist eine Einstellungsuntersuchung?
Die Einstellungsuntersuchung dient dazu, die gesundheitliche Eignung des Bewerbers für eine bestimmte Position zu beurteilen. Der Betriebsarzt führt bestimmte Untersuchungen durch und stellt gesundheitsbezogene Fragen. Die Ergebnisse werden schließlich dem (zukünftigen) Arbeitgeber mitgeteilt.
Sie haben eine Frage zum Thema Einstellungsuntersuchung? Schildern Sie uns Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Was wird bei einer Einstellungsuntersuchung untersucht?
Was bei einer Einstellungsuntersuchung untersucht wird, ist abhängig von der auszuübenden Tätigkeit.
Folgende Aspekte können geprüft werden:
- Funktionsfähigkeit des Herzens
- Funktionsfähigkeit der Lunge
- Funktionsfähigkeit der Leber
- Reflexe
- Blutdruck
- Pulswerte
- Blut
- Urin
- Sehvermögen
- die Fähigkeit, Farben zu unterscheiden, beziehungsweise Farbenblindheit
- Hörfähigkeit
- Gleichgewichtssinn
Der Betriebsarzt prüft außerdem, ob der Bewerber gesundheitlich in der Lage ist, die Tätigkeit laut Arbeitsvertrag durchzuführen, und ob seine eigene Gesundheit dadurch nicht gefährdet wird. Außerdem wird bei einer Einstellungsuntersuchung ausgeschlossen, dass eine Krankheit vorliegt, die andere Mitarbeiter gefährden könnte.
Fragen bei der Einstellungsuntersuchung
Nicht alle Untersuchungen oder Fragen sind bei einer Einstellungsuntersuchung zulässig. Nur Fragen, die zulässig sind, müssen vom Bewerber wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Zulässige Fragen:
- Liegen Krankheiten vor, die die Leistung beeinträchtigen können?
- Liegt eine ansteckende Krankheit vor, die (zukünftige) Kollegen und Mitarbeiter gefährdet?
- Liegt eine ansteckende Krankheit vor, die (zukünftige) Kunden gefährdet?
- Gibt es vorhersehbare Gründe für eine mögliche Arbeitsunfähigkeit in der nächsten Zeit?
Fragen, die nicht gestellt werden dürfen:
Nicht erlaubt sind hingegen folgende Fragen im Rahmen der Einstellungsuntersuchung:
- Sind Sie HIV-positiv?
- Nehmen Sie Drogen?
- Liegt eine genetische Erkrankung vor?
- Sind Sie schwanger?
- Welche Vorerkrankungen haben Ihre Eltern?
Nur wenn die Notwendigkeit entsprechender Fragen oder Untersuchungen begründet werden kann, dürfen diese bei der Einstellungsuntersuchung gestellt werden.
Wie lange dauert eine Einstellungsuntersuchung?
Die Dauer einer Einstellungsuntersuchung kann variieren, da sie von verschiedenen Faktoren, wie den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes und den auszuführenden Tests, abhängt. Daher gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, wie lange eine solche Untersuchung dauert.
Wie viel kostet eine Einstellungsuntersuchung?
Die Kosten für eine Einstellungsuntersuchung sind stark abhängig von den beruflichen Anforderungen. Bewerber sollten mit Kosten in Höhe von 70 Euro bis 100 Euro für die Einstellungsuntersuchung rechnen. In den meisten Bewerbungsverfahren übernimmt jedoch der potentielle Arbeitgeber die Untersuchungskosten.
Ist die Einstellungsuntersuchung Pflicht?
In einigen Fällen, wie bei Jugendlichen unter 18 Jahren oder bei Berufen mit besonderen Anforderungen wie Lokführern, Piloten und Ärzten, ist eine Einstellungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Auch Beamtenanwärter oder Arbeitnehmer, die regelmäßigen Umgang mit Gefahrstoffen oder Strahlenbelastung haben, müssen sich vor der Einstellung untersuchen lassen.
Kann man die Einstellungsuntersuchung ablehnen?
In Bereichen und Berufen, in denen die Einstellungsuntersuchung nicht verpflichtend ist, kann die Teilnahme an der Untersuchung theoretisch verweigert werden. Es besteht in vielen Fällen keine rechtliche Verpflichtung für Bewerber, sich einer solchen Untersuchung zu unterziehen. Allerdings sinken mit einer Anlehnung der Untersuchungen in der Regel die Chancen auf eine Einstellung.
Muss man im öffentlichen Dienst immer eine Einstellungsuntersuchung machen?
Im öffentlichen Dienst muss nicht immer eine Einstellungsuntersuchung beziehungsweise eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Ob eine Untersuchung notwendig ist, kann je nach Art der Tätigkeit, beruflicher Verantwortung und je nach spezifischer Vorschrift variieren. Im öffentlichen Dienst werden Einstellungsuntersuchungen durch einen Amtsarzt anstatt von einem Betriebsarzt durchgeführt.
Verbeamtung
Um verbeamtet zu werden, muss immer eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Nach dem jeweiligen Landesbeamtengesetz kann nur zum Beamten ernannt werden, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und persönlicher Hinsicht gewachsen ist (zum Beispiel VIS Berlin § 8 Abs. 2 LBG).