Maximilian Böhme ist Rechtsanwalt in unserem Berliner Büro und gehört der Praxisgruppe Sozialrecht bei Hopkins an. Sein Beratungsschwerpunkt umfasst sämtliche Aspekte des deutschen Sozialrechts, insbesondere des Sozialversicherungsrechts (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).
Herr Rechtsanwalt Böhme widmete sich nach seinem juristischen Studium mit dem Schwerpunkt „Rechtspolitik und Rechtsetzung“ konsequent von Beginn seiner beruflichen Laufbahn an dem Verbraucherrecht und der Durchsetzung der Interessen von Privatpersonen unter anderem auch im Arbeits-, Miet- und Migrationsrecht.
Während seiner Ausbildungsstationen am Landgericht Berlin in der Kammer für Handelssachen sowie bei der Berliner Landesantidiskriminierungsstelle erwarb er die nötigen wirtschaftlichen und sozialen Einblicke, um seine Mandanten schon gleich zu Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn auf Augenhöhe gegenüber großen Institutionen zu vertreten.
Für ihn steht die Kommunikation auf Augenhöhe stets im Mittelpunkt seiner Beratung. Das Besondere an der Arbeit bei Hopkins ist für ihn die Kombination aus einem innovativen Ansatz der Rechtsberatung sowie der Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team.
Herr Rechtsanwalt Böhme gehört der Kanzlei seit 2020 an und berät seine Mandanten deutschlandweit auf Deutsch und Englisch.