Das Modell der 4-Tage-Woche (auch als Viertagewoche bekannt) sieht eine Reduzierung der Anzahl an Arbeitstagen auf vier in einer Arbeitswoche vor. Je nach Variante bedeutet dies eine effektive Verringerung der Wochenarbeitszeit im Vergleich zur üblichen 5-Tage-Woche oder eine Aufteilung derselben Arbeitszeit auf vier anstatt fünf Tage.
Je nach Vereinbarung wird die 4-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich oder mit gemindertem Gehalt umgesetzt.
Im deutschen Arbeitsrecht ist die 4-Tage-Woche nicht explizit verankert. Dennoch kann sie durch eine Betriebsvereinbarung, durch einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt werden. Allerdings müssen (wie auch bei einer 5-Tage-Woche) die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen und Urlaub eingehalten werden.
Das Arbeitszeitgesetz legt in § 6 Abs. 2 fest, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Verlängerung auf zehn Stunden möglich. Das wäre zum Beispiel auch bei einer 4-Tage-Woche der Fall, da der neue freie Tag einen Ausgleichszeitraum darstellt (§ 6 Abs. 1 ArbZG).
Darüber hinaus legt der Gesetzgeber fest, dass für einige Personengruppen Ausnahmen gelten. Dazu gehören beispielsweise Jugendliche, also minderjährige Arbeitnehmer. Für sie gilt eine maximale Arbeitszeit von achteinhalb Stunden pro Tag, wenn dafür die Arbeit an einem anderen Werktag verkürzt ist. Lediglich in der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit auch neun Stunden am Tag arbeiten, insofern sie höchstens 85 Stunden innerhalb einer Doppelwoche arbeiten. Demnach wäre eine 4-Tage-Woche im Modell der 10-stündigen Arbeitstage für minderjährige Mitarbeiter nicht möglich.
Auch für (werdende) Mütter gibt es besondere Regelungen der Arbeitszeiten. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht vor, dass stillende oder schwangere Frauen nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten dürfen.
Für schwangere oder stillende Frauen, die jünger als 18 Jahre sind, gilt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag beziehungsweise 80 Stunden in der Doppelwoche. Das heißt, auch hier wäre eine 4-Tage-Woche nicht möglich, wenn die Arbeitstage dann jeweils 10 Arbeitsstunden betragen.
In den meisten Fällen verkürzt sich der Urlaubsanspruch in der 4-Tage-Woche. Denn für den Urlaubsanspruch ist entscheidend, an wie vielen Tagen der Woche gearbeitet wird. Der Urlaubsanspruch senkt sich auf 80 % der ursprünglichen Urlaubstage, wenn nur noch 4 statt bisher 5 Tage der Woche Arbeitstage sind.
Urlaub bei 5-Tage-Woche × 0,8 = Urlaub in der 4-Tage-Woche
Allerdings kann auch eine abweichende Regel mit gleichbleibendem Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag vereinbart werden. Hierbei ist auch entscheidend, ob der Arbeitgeber nur den gesetzlichen Mindesturlaub gewährt oder auch einen freiwilligen vertraglichen Mehrurlaub.
Demnach verkürzen sich die Urlaubstage in der 4-Tage-Woche wie folgt:
Das Arbeitszeitmodell der Vier-Tage-Woche beinhaltet in den meisten Vereinbarungen einen gleichbleibenden Monatslohn. Allerdings gibt es auch Vereinbarungen, bei denen es Abstriche am monatlichen Brutto-Gehalt gibt.
Wer im Rahmen der 4-Tage-Woche ein niedrigeres Gehalt erhält, sollte auf alle Fälle mitbedenken, dass sich dies auch langfristig negativ auf die Rentenansprüche auswirken kann.
Die Einführung der Vier-Tage-Woche liegt im Ermessen des Arbeitgebers, es besteht kein Anspruch der Arbeitnehmer darauf. Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser Mitbestimmungsrechte bei der Verteilung der Arbeitszeit. Die Einführung der Vier-Tage-Woche erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Die Vorteile und Nachteile der Viertagewoche ergeben sich aus der Studie The 4-Day-Week in Germany: First Results of Germany's Trial on Work Time Reduction, Going Public: Iceland's Journey to a Shorter Working Week, der Studie Costing A 4 Day Week in the German Public Sector und einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung 4-Tage-Woche: Vorteile für Beschäftigte und betriebliche Voraussetzungen.