Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Dieses Landesarbeitsgericht ist ein Arbeitsgericht in zweiter Instanz und neben dem Landesarbeitsgericht Hamm und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf zuständig für arbeitsrechtliche Angelegenheiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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