Arbeitsgericht Schwerin

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Schwerin erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0385) 5404-0

Adresse

Wismarsche Straße 323b
19055
Schwerin

Zuständigkeit  

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Schwerin, im Landkreis Nordwestmecklenburg oder im Landkreis Ludwigslust-Parchim verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Schwerin

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