Arbeitsgericht Dessau-Roßlau

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0340) 202-0

Adresse

Willy-Lohmann-Straße 29
6844
Dessau-Roßlau

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Dessau-Roßlau oder im Bezirk Dessau-Roßlau verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Dessau-Roßlau

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