Haben Sie eine Kündigung erhalten?

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Wie viel Abfindung steht mir bei Kündigung zu?

Die Abfindungshöhe ist sehr unterschiedlich und ist unter anderem vom Gehalt und von der Anzahl der Beschäftigungsjahre beim Arbeitgeber abhängig. Als Faustregel gilt: Je länger Sie beschäftigt sind und je mehr Sie verdienen, desto höher wird vermutlich die Abfindung ausfallen. Letzten Endes ist die tatsächliche Abfindungshöhe aber reine Verhandlungssache und hängt vom Verhandlungsgeschick sowie Verhandlungsmacht gegenüber dem Arbeitgeber und der arbeitsrechtlichen Erfahrung ab. Auch deshalb lohnt es sich oft, professionelle arbeitsrechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Wie kann ich meine Abfindung berechnen?

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Mit unserem kostenfreien Abfindungsrechner erfahren Sie nach wenigen Minuten die Höhe einer möglichen Abfindung:
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Ab wann hat man Recht auf eine Abfindung?

Nicht bei jeder Kündigung erheben wir Klage. In vielen Situationen übernimmt der Anwalt auch die Rolle eines Vermittlers und kann mit rechtlicher Expertise und Verhandlungserfahrung zu einer außergerichtlichen Einigung führen.
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Ab wann hat man Recht auf eine Abfindung?
Was unterscheidet ordentliche & außerordentliche Kündigung?

Was unterscheidet ordentliche & außerordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung kann vom Arbeitgeber immer ausgesprochen werden, auch ohne wichtigen Grund (dies bedeutet nicht, dass sie wirksam ist). Bei dieser Art der Kündigung muss zudem auch immer die Kündigungsfrist eingehalten werden, die sich nach dem Gesetz oder Ihrem Arbeitsvertrag richtet. Außerordentliche Kündigungen hingegen werden häufig fristlos ausgesprochen und sind nur in seltenen Fällen wirksam.

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Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren, um diese prüfen zu lassen und herauszufinden, ob Sie Chancen haben, gegen die Kündigung vorzugehen oder eventuell eine Abfindung zu erhalten. Bei Kündigungen ist es besonders wichtig, dass Sie keine Zeit verlieren, denn wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
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Was unsere Mandanten sagen

Ich kann die "Hopkins Rechtsanwälte" nur empfehlen

Ich kann die "Hopkins Rechtsanwälte"nur empfehlen, besonders wenn es um Kündigung des Arbeitgebers geht, ich wurde kompetent Vertreten, gerne wieder.

Frau Amalia Büsdorf
Hopkins Mandantin

Beste Kanzlei ever!

Mein Anliegen wurde vollumfänglich positiv und mit enormen Arbeitsaufwand kurzfristig bearbeitet und führte zu einem absolut positiven Ergebnis. Hervorragend war der telefonische Kontakt und die schnelle Abwicklung. Es ging um die Vermeidung einer Kündigungsschutzklage und einen angemessenen Vergleich mit dem ehemaligen Arbeitgeber, der die Forderungen vollständig wie in der Klage gefordert, erfüllt hat. Die Vertretung durch eine hiesigen Kanzlei war wegen eines unterschriebenen Abwicklungsvertrages direkt abgelehnt worden.

Herr Rosenthal
Hopkins Mandant

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