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Eine ordentliche Kündigung kann vom Arbeitgeber immer ausgesprochen werden, auch ohne wichtigen Grund (dies bedeutet nicht, dass sie wirksam ist). Bei dieser Art der Kündigung muss zudem auch immer die Kündigungsfrist eingehalten werden, die sich nach dem Gesetz oder Ihrem Arbeitsvertrag richtet. Außerordentliche Kündigungen hingegen werden häufig fristlos ausgesprochen und sind nur in seltenen Fällen wirksam.
Ich kann die "Hopkins Rechtsanwälte"nur empfehlen, besonders wenn es um Kündigung des Arbeitgebers geht, ich wurde kompetent Vertreten, gerne wieder.
Frau Amalia Büsdorf
Hopkins Mandantin
Mein Anliegen wurde vollumfänglich positiv und mit enormen Arbeitsaufwand kurzfristig bearbeitet und führte zu einem absolut positiven Ergebnis. Hervorragend war der telefonische Kontakt und die schnelle Abwicklung. Es ging um die Vermeidung einer Kündigungsschutzklage und einen angemessenen Vergleich mit dem ehemaligen Arbeitgeber, der die Forderungen vollständig wie in der Klage gefordert, erfüllt hat. Die Vertretung durch eine hiesigen Kanzlei war wegen eines unterschriebenen Abwicklungsvertrages direkt abgelehnt worden.
Herr Rosenthal
Hopkins Mandant