Wie läuft ein Fall bei Hopkins Rechtsanwälten ab?

Grundsätzlich hängt das vom Einzelfall ab. In aller Regel läuft ein Fall aber so ab:

  1. Schritt: Mandatierung und Klärung der Kosten
    Bevor wir starten, klären wir mit Ihnen natürlich ganz transparent die Kosten der einzelnen Schritte. Zudem benötigen wir auch meistens eine Vollmacht von Ihnen als Bestätigung für den Auftrag und damit wir Sie vertreten können.
  2. Schritt: Fallaufbereitung
    Je nach Fall benötigen wir bestimmte weitere Informationen von Ihnen. Dazu bekommen Sie nach Beauftragung in der Regel einen digitalen Fragebogen.
  3. Schritt: Strategie- bzw. Beratungsgespräch
    Nach Erhalt aller wichtigen Informationen von Ihnen, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen für das sogenannte "Strategiegespräch" mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt. In diesem Gespräch besprechen Sie dann Ihre möglichen Fragen und das weitere Vorgehen.
  4. Schritt: Außergerichtliches Anschreiben
    Wenn nach dem Strategie- bzw. Beratungsgespräch ein weiteres Vorgehen beschlossen wird, ist der erste Schritt in der Regel ein anwaltliches Schreiben an die Gegenseite. In diesem wird häufig eine Frist gesetzt, bis wann die Forderung erfüllt sein sollte oder wir eine Antwort erwarten.
  5. Schritt: Einreichung einer Klage
    Wenn die Frist verstreicht und eine Einigung außergerichtlich nicht erzielt werden konnte, wird meistens eine Klage eingereicht, um die Rechtsfrage gerichtlich zu klären.
  6. Schritt: "Gütetermin"
    Nach Einreichung der Klage bestimmt das Gericht häufig einen sogenannten Gütetermin. Bis dahin bleibt aber auch noch Zeit sich zu einigen. Sollte das nicht geschehen, gibt es beim Gütetermin dann die Möglichkeit, sich vor dem Gericht zu einigen. Eine Entscheidung wird hier vom Gericht selbst noch nicht getroffen.
  7. Schritt: "Kammertermin"
    Sollte eine Einigung im Gütetermin scheitern, wird ein weiterer Gerichtstermin terminiert. Bis dahin werden die Gegner im Rechtsfall häufig auch vom Gericht noch aufgefordert, bestimmte Stellungnahmen abzugeben. Im Kammertermin wird das Gericht dann auch ein Urteil fällen und eine Entscheidung steht fest.
  8. Schritt: Fallabschluss
    Natürlich gibt es oft auch noch die Möglichkeit der sogenannten "Berufung", also die Entscheidung des Gerichts anzufechten. Meist ist der Fall mit dem Gerichtsurteil aber abgeschlossen und Sie sind hoffentlich zufrieden mit dem Ergebnis.

Bei Hopkins versuchen wir immer, Gerichtstermine wenn möglich zu vermeiden. Eine außergerichtliche Einigung ist meistens für alle Parteien das Beste. Dennoch scheuen wir natürlich nicht den Gang zu Gericht, um Ihre Interessen durchzusetzen!