Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Gelsenkirchen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0209) 14899- 700

Adresse

Bochumer Straße 79
45886
Gelsenkirchen

Zuständigkeit  

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Gelsenkirchen, in Gladbeck oder in Bottrop verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Gelsenkirchen

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