Arbeitsgericht Flensburg

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Flensburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0461) 8938-2

Adresse

Südergraben 55
24937
Flensburg

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Flensburg, im Kreis Schleswig-Flensburg oder in Nordfriesland verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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