Urlaubsanspruch in der Probezeit

Urlaubsanspruch in der Probezeit

Inhalt:

Voller Urlaubsanspruch erst nach der Probezeit

Gemäß § 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, keine Urlaub nehmen dürfen.

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Wie viel bezahlter Erholungsurlaub dem einzelnen Arbeitnehmer pro Kalenderjahr zusteht, ist im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgehalten. Dieser Urlaubsanspruch darf aber nicht kürzer als der vom Gesetzgeber vorgegebene Urlaubsanspruch sein.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich danach, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche haben einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen, während solche mit einer Fünftagewoche Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage haben.

Kontinuierliches Sammeln von Urlaubsanspruch während der Probezeit

Während der Probezeit sammeln Arbeitnehmer auch dann Urlaubsanspruch, wenn sie den Urlaub nicht nehmen dürfen. Jeder Monat in der Probezeit entspricht genau 1/12 des Jahresurlaubs.

Beispiel für den Probezeit-Urlaub

  • Person A. hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
  • Die Probezeit von A. beginnt am 1. April 2023
  • Zum 1. Juni hat A. einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen gesammelt ((30/12)×2=5) und kann 5 Tage Urlaub nehmen
  • Im folgenden Jahr ist A. nicht mehr in der Probezeit und hat den vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen ab Jahresbeginn.
  • Im Februar 2024 kann A. also 15 Urlaubstage nehmen. 

Formel, mit der der Anspruch an Urlaubstagen während der Probezeit berechnet wird
Berechnung des Urlaubsanspruchs in der Probezeit

Kündigung während der Probezeit: Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?

Im Falle einer Kündigung während der Probezeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub entsprechend ihrer geleisteten Arbeitszeit. In der Praxis wird der Urlaubsanspruch dann so angerechnet, dass der letzte Arbeitstag vorverlegt wird. Nur in Ausnahmefällen ist eine Auszahlung der Urlaubstage bei Probezeitkündigungen möglich.

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Mythos: Urlaubsverbot während der Probezeit

Viele Arbeitnehmer glauben fälschlicherweise, dass Urlaub während der Probezeit ausgeschlossen ist. Dies ist jedoch nur ein Arbeitsrecht-Mythos. Während der Probezeit wird rechnerisch ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat im Arbeitsverhältnis erworben – dieser Urlaubsanspruch darf vom Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden. Allerdings besteht der volle Urlaubsanspruch erst nach Ende der Probezeit.

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